Verfallsklauslen im Wirtschaftsplan der WEG

11.02.2004
Der stetige Ärger mit säumigen Wohngeldzahlungen führte in der Vergangenheit zu der Idee, den jeweiligen Wirtschaftsplan mit einer so genannten Verfallklausel zu beschließen.

Das Wohngeld für das komplette Wirtschaftsjahr wird sofort fällig, und nicht monatlich. Den Eigentümern wird jedoch nachgelassen, den Jahresbetrag in 12 gleichen, monatlichen Raten zu bezahlen. Bei einem Rückstand in Höhe von zwei Teilbeträgen wird der restliche Jahresbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Die Wirksamkeit derartiger Klauseln war in der Vergangenheit umstrittenen. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 2.12.2003 (Az: V ZB 34/03) der Wohnungseigentümergemeinschaft die Beschlusskompetenz für derartige Regelungen zugesprochen. Dies erleichtert die Beitreibung säumiger Wohngelder, allerdings sind bei der Ausformulierung des entsprechenden Beschlusses die vom BGH gesetzten Grenzen zu beachten.

Wir raten dazu, Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine wirksame Beschlussfassung herbeizuführen.

Nico Bergerhoff
Fachanwalt für Mietrecht und WEG