Nutzungsentgelt für eine Mietdatenbank

08.06.2005
Einem Urteil des Landgerichts Berlin lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Wohnungssuchende konnte mit dem Betreiber einer Mietdatenbank einen so genannten Abonnentenvertrag abschließen. Dem Wohnungssuchenden wird passend zu den von ihm angegebenen Daten durch den Betreiber einer Mietdatenbank eine Mitteilung überlassen, welche Beschreibungen möglicher Mietobjekte und Kontaktdaten möglicher Vertragspartner (Vermieter) beinhaltet.

Das Landgericht Berlin sieht im Urteil vom 13.09.2000 (Az: 52 S 341/03) hierin eine typische Nachweistätigkeit im Sinne des WoVermittG. Da die zu entrichtende Abonnentengebühr somit eine erfolgsunabhängige Bezahlung darstellt, da Sie geschuldet wird unabhängig von der Tatsache ob ein Wohnraummietvertrag abgeschlossen wird oder nicht, stelle Sie einen Verstoß gegen § 2 Absatz 1 WoVermittG dar.

Das Landgericht verurteilte den Betreiber der Mietdatenbank zur Rückzahlung der eingenommenen Abonnentengebühren. Das Landgericht hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Nico Bergerhoff
Fachanwalt für Mietrecht und WEG