Der Energiepaß

15.09.2005
Auf Grund der Neuwahlen ist der Energieausweis wohl erst ab Mitte 2006 Pflicht. Das entsprechende Gesetz ist zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, das Inkrafttreten des Gesetzes verschiebt sich jedoch.

Wann muss der Eigentümer einen Energiepass vorlegen? Dann, wenn das Gebäude oder Wohnungen im Gebäude verkauft oder vermietet werden sollen. Für den Fall, dass der Gebäudeeigentümer einen solchen Energieausweis nicht vorlegen kann, drohen ihm Bußgelder, deren Höhe derzeit noch nicht endgültig festgelegt ist. Im Gespräch sind Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Man unterscheidet bei der Ermittlung des Energiebedarfs zwischen der bedarfsorientierten und der verbrauchsorientierten Bemessung. Zur verbrauchsorientierten Bemessung wird der tatsächlichen Verbrauch der derzeitigen Bewohner herangezogen. Dieses Verfahren ist kostengünstiger. Das bedarfsorientierte Verfahren dagegen berechnet den Energiebedarf auf Grund der bauphysikalischen Daten des Objekts. Dies ist viel aufwändiger.

Eine Energiepass ist lediglich einmal für ein Gebäude notwendig, es bedarf keines für jede einzelne Wohnung eines Gebäudes.

Weitere Einzelheiten werden im Zusammenhang mit der Einführung der Energieeinsparungs-Verordnung von uns ins Internet gestellt werden.

Nico Bergerhoff
Fachanwalt für Mietrecht und WEG