Anforderungen an eine fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses

03.06.2007
In seiner Entscheidung vom 07.06.2006 (19 T 33/06) hatte sich das Landgericht Stuttgart mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an eine wirksame fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses zu stellen sind.

In dem zur Entscheidung stehenden Fall hatte der Vermieter wegen monatelang andauernder Ruhestörungen das Mietverhältnis gekündigt. Zwar konnte er von 80 – 100 Verstößen berichten, allerdings legte er diese in der Kündigung selbst nicht ausreichend dar.

Nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart ist eine Kündigung dann unwirksam, wenn detaillierte Kündigungsgründe fehlen. Das Gericht betonte, dass in der Kündigung dem Mieter zwingend die Umstände zu nennen sind, die konkret zur Kündigung geführt haben. Damit ist erforderlich, dass die einzelnen Störfälle gesammelt in dem Kündigungsschreiben dargelegt werden müssen.

Bezüglich des Umfangs der Darlegungspflicht des Vermieters sollte sich dieser vorab anwaltlich beraten lassen.

Michael Zimmermann
Rechtsanwalt